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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Greven's Adreßbuch-Verlag Köln GmbH
für das Firmen-Handbuch Köln Online
| 1.1 |
Die Greven's Adreßbuch-Verlag Köln GmbH, Neue Weyerstr. 1-3, 50676 Köln (nachfolgend "Greven"),
stellt den www.firmenhandbuch.de-Verzeichnisdienst unter dem Portal www.firmenhandbuch.de zur Verfügung
(nachfolgend "Verzeichnisdienst"). Jegliche Nutzung dieses Verzeichnisdienstes erfolgt ausschließlich
auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils bei Vertragsschluss geltenden Fassung;
dem Nutzer wird technisch die Möglichkeit eingeräumt, diese Fassung jeweils zu sichern und/oder auszudrucken.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers/Bestellers erkennt Greven nicht - auch nicht stillschweigend
oder durch unterlassenen Widerspruch - an, es sei denn, dass ihnen schriftlich zugestimmt wird.
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| 1.2 |
Darüber hinaus bietet Greven unter dem Menüpunkt "Ausschreibungsdatenbank" Die Bekanntmachungstexte
einzelner öffentlicher Ausschreibungen zur Einsicht und zum Ausdruck an. Greven ist jedoch nicht für
die Inhalte der Ausschreibungstexte noch für deren Einstellung verantwortlich.
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| 1.3 |
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Erst die Bestellung des Nutzers ist ein Angebot
im Rechtssinne. Verträge zwischen Greven und dem Besteller/Nutzer kommen deshalb nur durch schriftliche
Auftragsbestätigung oder Lieferung seitens Greven zustande. Der Besteller ist an seine Bestellung
vier Wochen gebunden. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch Greven.
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| 1.4 |
Greven behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jeden Benutzerzugriff auf die o.g. Website
oder einen Teil davon ohne Ankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden/abzulehnen. Das virtuelle
Hausrecht auf unseren Servern wird alleine von Greven ausgeübt.
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2. |
Gegenstand und Services "Adressen bestellen" , "Mein Firmen-Handbuch" sowie "Ausschreibungsdatenbank" |
| 2.1 |
Gegenstand des Verzeichnisdienstes sind die Erfassung, Bereithaltung und Verarbeitung von Informationen
aus dem räumlichen Bereich der Industrie- und Handelskammer Köln, insbesondere Firmenadressen und
Firmeninformationen, sowie deren Überlassung auf Datenträger und Online.
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| 2.2 |
Die Services "Mein Firmen-Handbuch", insbesondere der Bezug des elektronischen Service "Info-Abo",
sowie der Service "Adressen bestellen" (Bezug von selektierten Adressen durch Herunterladen oder
auf Datenträger) und "Ausschreibungsdatenbank" sind kostenpflichtig. Der Info-Abo-Service kann zeitlich
begrenzt kostenlos angeboten werden. Dies wird dann entsprechend auf den Webseiten www.firmenhandbuch.de
entsprechend kommuniziert. Der Nutzer kann keine Rechte daraus ableiten, dass ein vorübergehend kostenfreies
Angebot kostenpflichtig wird. Der Service "Adressen bestellen" kann nur auf Grund einer schriftlichen,
vom Besteller zu unterzeichnenden Bestellung in Anspruch genommen werden, die per Fax oder Post an Greven zu
versenden ist. Der Service "Ausschreibungsdatenbank" kann online bestellt werden.
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| 2.3 |
Im Rahmen des Service "Adressen bestellen" wird dem Nutzer/Besteller nach Bestellannahme durch Greven
die Anzahl der Datensätze geliefert und berechnet, welche zum Zeitpunkt der Lieferung in der Adressdatenbank
mit den Selektionsmerkmalen der Bestellung enthalten ist, sofern nichts anderes schriftlich mit
dem Nutzer/Besteller vereinbart worden ist.
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| 2.4 |
Im Rahmen des Menüpunktes "Ausschreibungsdatenbank" bietet Greven dem hierfür registrieren Nutzer
kostenpflichtig den Service öffentliche Ausschreibungen zu recherchieren, einzusehen und auszudrucken.
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| 2.5 |
Greven garantiert weder eine Mindestanzahl noch die Vollständigkeit der öffentlichen Ausschreibungen.
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3. |
Gesetzliche Schutzrechte, Nutzungsumfang (Einmalnutzung/ Mehrfachverwendungsverbot), Datenmissbrauch und Vertragsstrafe |
| 3.1 |
Die Daten des Verzeichnisdienstes sind u.a. nach dem Urheberrecht gesetzlich geschützt.
Die Daten, insbesondere die Adressdaten und sonstigen Firmeninformationen, dürfen deshalb nur in
dem vereinbarten Umfang genutzt werden. Auf die gesetzlichen Strafvorschriften für den Fall
der Zuwiderhandlung, etwa im Urheberrechtsgesetz, wird ausdrücklich hingewiesen.
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| 3.2 |
Der Nutzer ist berechtigt, aus dem Verzeichnisdienst Firmeninformationen, insbesondere Adressen,
selektiv (Branche, Ort) zu recherchieren und - unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere des Urheberrechtsgesetzes und der Datenschutzgesetze - zum persönlichen Gebrauch zu verwenden.
Der Nutzer hat das persönliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, aus der Adressdatenbank
branchendefinierte Adressen in den Arbeitsspeicher eines Rechners zu laden und auf dem PC-Bildschirm
einzusehen.
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| 3.3 |
Die Daten des Verzeichnisdienstes sind ausschließlich für die interne Nutzung am Hauptbetriebsstandort
des Nutzers/Bestellers bestimmt. Jede vollständige, auszugsweise oder teilweise Vervielfältigung,
Reproduktion, Auslese, Veröffentlichung und Vertrieb sowie jede kommerzielle/gewerbliche Nutzung,
insbesondere Zusammenstellung oder Ergänzung von Teilnehmer-, Adress- oder anderen Verzeichnissen sowie
entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe, Veräußerung u.ä. an Dritte, der Daten aus dem Verzeichnisdienst,
sind strikt untersagt. Dritte sind solche natürliche und juristische Personen, die nicht unmittelbar
dem Betrieb des Bestellers/Nutzers angehören. Zulässig ist lediglich die Weitergabe im Rahmen von Auswertungen,
die der Besteller/Nutzer im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf Basis des gelieferten Datenmaterials
erstellt.
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| 3.4 |
Alle von Greven gelieferten oder vom Nutzer/Besteller durch Herunterladen (Download) bezogenen Daten,
insbesondere Adressen, dürfen nur zur Eigennutzung im Rahmen einer einmaligen Direktwerbeaktion
des Bestellers/Nutzers unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen genutzt werden
(Einmalnutzung/ Mehrfachverwendungsverbot).
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| 3.5 |
Soweit ein Nutzer/Besteller die Daten, insbesondere Adressdaten, zur Erfüllung eines Auftrages für
einen Dritten auf seinen Rechner abruft (z.B. Werbeagenturen), dürfen die Daten ausschließlich diesem
Auftraggeber zur einmaligen Nutzung überlassen werden und müssen nach Abschluss der Datenübertragung
auf dem Rechner des abrufenden Nutzers vollständig und endgültig gelöscht werden (keine Sicherungskopie,
kein Sicherungsdatenträger, keine Sicherungsausdrucke o.ä.). Weitere Vervielfältigungen sind nur mit
vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Greven zulässig.
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| 3.6 |
Die Daten, insbesondere Adressdaten/Anschriften, von natürlichen oder juristischen Personen,
die auf die zulässige einmalige Direktwerbeaktion des Bestellers/Nutzers reagieren oder welche Angebote
anfordern, unterliegen in der weiteren Nutzung durch den Nutzer/Besteller keiner Beschränkung, es sei denn,
es handelt sich um Daten/Adressdaten von Teilnehmers an Gewinnspielen oder Preisausschreiben oder diesen
gleichzusetzenden Veranstaltungen.
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| 3.7 |
Die Einhaltung der zulässigen Einmalnutzung bzw. das Verbot der Mehrfachverwendung wird durch Greven
durch geeignete Massnahmen fortlaufend überprüft, insbesondere mittels Kontrolladressen, welche jeweils
für eine Datenlieferung individuell generiert werden. Zum Nachweis einer unzulässigen Mehrfachverwendung
genügt die Vorlage einer mehrfach eingesetzten Kontrolladresse.
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| 3.8 |
Für jede vom Nutzer/Besteller zu vertretene einzelne Datenverwendung unter Verstoss gegen das
Mehrfachverwendungsverbot hat der Nutzer/Besteller an Greven jeweils - unter Ausschluss der Einrede des
Fortsetzungszusammenhangs und ohne Anrechnung auf etwaige Schadensersatzansprüche - eine Vertragstrafe zu
zahlen in Höhe des zehnfachen Preises des zugrundeliegenden Auftrages, aus dem die unzulässig verwendete
Adresse stammt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Greven bleibt hiervon unberührt.
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| 3.9 |
Vom Nutzer erlangte Informationen zu öffentlichen Ausschreibungen über den Zugriff auf die Ausschreibungsdatenbank
sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch und die Abwicklung der eigenen Geschäfte bestimmt. Eine weitere
Verwertung in jeglicher Form ist nicht erlaubt.
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| 3.10 |
Ist Gegenstand der Lieferung von Greven eine Adressen-CD, so hat der Besteller/Nutzer an Greven für jeden
einzelnen Fall der von ihm zu vertretenen unberechtigten Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus,
insbesondere bei Vervielfältigung des Datenträgers oder bei Übertragung auf einen dauerhaften Speicher,
jeweils - unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs und ohne Anrechnung auf etwaige
Schadensersatzansprüche - eine Vertragsstrafe in Höhe von 100.000,00 € zu bezahlen. Die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen durch Greven bleibt hiervon unberührt.
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4. |
Widerrufs- und Rückgaberecht |
Ausschließlich für Verbraucher gilt das im folgenden mitgeteilte Widerrufs- und Rückgaberecht:
Weiterhin gilt dies nur für Warensendungen, die nicht unmittelbar über das Internet erfolgen (postalisch
versandte Adressen auf CD-ROM oder Diskette)
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| 4.1 |
Widerrufsbelehrung
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Der Kunde kann die Bestellung ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen in Textform, also z.B.
per Brief, Fax oder E-Mail, widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung,
welche technisch bedingt gemeinsam mit der Bestellung erfolgt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung der Widerrufserklärung an
Brief: Greven´s Adreßbuch-Verlag Köln GmbH
Fax: +49 221 2033-106
Mail: info@firmenhandbuch.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile, Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss er ggf. Wertersatz
leisten. Der Kunde kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in
Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind an die vorstehend angegebene Postadresse zurück zu senden. Bei einer
Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 € beträgt, hat der Kunde die
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die
Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.
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| 4.2 |
Rückgabebelehrung
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Der Kunde kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung
der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung, welche technisch
bedingt gemeinsam mit der Bestellung erfolgt. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen
Gütern) kann der Kunde die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder
E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.
Veränderte oder für den Kunden extra angefertigte Waren sind von einer Rückgabe ausgeschlossen.
In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Verlags.
Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:
Brief: Greven´s Adreßbuch-Verlag Köln GmbH
Fax: +49 221 2033-106
Mail: info@firmenhandbuch.de
Die Rücksendung soll in jedem Fall unfrei per Deutsche Post World Net erfolgen.
Rückgabefolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile, Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss er ggf. Wertersatz
leisten. Der Kunde kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in
Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
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5. |
Zahlungsbedingungen |
| 5.1 |
Unsere Rechnungen sind nach Erhalt sofort rein netto zuzüglich Umsatzsteuer ohne Abzug zur
Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst mit Wertstellung als geleistet.
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| 5.2 |
Ist der Besteller Unternehmer, berechtigen Änderungen des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes beide
Parteien zur entsprechenden Anpassung. Liegt im Auftragsverhältnis mit einem Verbraucher zwischen dem Rechnungsdatum
und dem Zahlungsmoment ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, besteht dieses Recht beiderseitig auch im
Verhältnis zu Verbrauchern.
Ist der Besteller kein Verbraucher, kommt er in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen die volle
Rechnungssumme beglichen hat. Einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ist der Besteller kein Unternehmer,
kommt er durch die erste Zahlungsaufforderung in Verzug. Sofern wir nach Verzugseintritt mahnen, sind wir
berechtigt, für jede Mahnung € 5,00 zu berechnen. Die Hauptforderung ist ab Verzugseintritt oder bei Stundung
mit Verzugszinsen von 12 % zu verzinsen, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz liegt oberhalb dieses Satzes.
Bei Zahlungsverzug können wir die Ausführung laufender Bestellungen bis zur Bezahlung zurückstellen und
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen und - nach Setzung einer angemessenen, ergebnislosen
Nachfrist hierzu - von der Ausführung laufender Bestellungen zurücktreten.
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| 5.3 |
Kommt es zu einem Zahlungsverzug oder -ausfall, ist Greven berechtigt, den Zugang zur
Ausschreibungsdatenbank zeitlich begrenzt oder unbegrenzt für den Nutzer zu sperren oder bei Bezug des
Info-Abo-Services die monatliche Versendung des Info-Abos zeitlich begrenzt oder unbegrenzt einzustellen,
bis das alle Forderungen des Verlags einschließlich Kosten und Zinsen beglichen sind.
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| 5.4 |
Ergeben sich nach Bestellung/Vertragsschluss wesentliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Bestellers/Nutzers (z.B. ungünstige oder wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage) ist Greven berechtigt,
die Ausführung laufender Bestellungen ohne Rücksicht auf ein etwaig vereinbartes Zahlungsziel von der
Vorauszahlung und dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Kommt der Besteller/Nutzer
dem nicht nach, ist Greven ohne Nachfrist zum sofortigen Rücktritt berechtigt und kann den sofortigen Ausgleich
bereits erbrachter Leistungen verlangen.
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| 5.5 |
Gegen unsere Forderung(en) darf der Besteller/Nutzer nur mit unbestrittenen/anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Darüber hinaus sind Unternehmer und ihnen Gleichgestellte
zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten/anerkannt sind.
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| 5.6 |
Für die Berechnung des Entgeltes zur Nutzung der Ausschreibungsdatenbank sowie den Bezug des
Info-Abos gilt im ersten Jahr eine unterjährige Zahlweise. Sollte das Datum des Vertragsbeginns nicht der
erste Tag eines Montas sein, wird beginnend mit dem ersten des Folgemonats abgerechnet.
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6. |
Lieferung |
| 6.1 |
Angaben zu Lieferfristen sind unverbindlich, soweit Greven nicht ausnahmsweise einen Liefertermin
schriftlich als verbindlicht zugesagt hat.
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| 6.2 |
Bei Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlicher, nicht von Greven zu vertretender Hindernisse
(Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Betriebsstörungen u.ä.) bei uns oder unseren Lieferanten verlängert sich die
Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und deren Auswirkungen. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die
Lieferung oder Leistung unmöglich, wird Greven von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Besteller/Nutzer
Schadensersatz verlangen kann. Die Verpflichtung des Bestellers/Nutzers zur Gegenleistung entfällt, das Recht
des Bestellers/Nutzers auf Rückforderung etwaig geleisteter Vorauszahlungen beleibt unberührt.
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| 6.3 |
Bei von Greven zu vertretendem Lieferverzug ist der Besteller/Nutzer erst nach fruchtlosem Ablauf
einer schriftlichen, angemessenen, mindestens dreiwöchigen Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung zum
Vertragsrücktritt berechtigt.
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| 6.4 |
Werden dem Nutzer/Besteller Daten auf einem eigenen Server von Greven bereit gestellt,
geltend ergänzend folgende Bestimmungen:
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6.4.1 |
Im Rahmen der Registrierung vergibt der Nutzer/Besteller sich selbst als Zugriffsberechtigung eine Nutzerkennung
und ein Passwort. Diese sind vom Nutzer/Besteller geheim zu halten. Der Nutzer/Besteller hat sicher zu stellen,
dass Nutzerkennung und Passwort keinem Dritten zugänglich gemacht werden und ist für alle Handlungen, die unter
Verwendung/Missbrauch der Nutzerkennung und/oder des Passwortes entstehen, allein verantwortlich und haftbar.
Eine Gewährleistung und Haftung von Greven besteht insoweit nicht. Der Nutzer/Besteller hat Greven über jede
missbräuchliche Benutzung der Nutzerkennung und/oder des Passwortes sowie über jede sonstige Verletzung von
Sicherheitsvorschriften unverzüglich schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail an abuse@xxxxxx.de) zu informieren.
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6.4.2 |
Greven ist um einen Vollzeitzugriff auf den Server bemüht. Eine Haftung und Gewährleistung hierfür wird
jedoch von Greven nicht übernommen, so dass etwaige Verzögerungen, Ausfälle, Überlastungen u.ä. den
Nutzer/Besteller nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen berechtigen.
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7. |
Gewährleistung/Haftung und Schadensersatz |
| 7.1 |
Die Nutzung des Verzeichnisdienstes erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit sowie auf eigene Gefahr
und eigenes Risiko des Nutzers in der jeweils von Greven vorgegebenen Gestaltung.
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| 7.2 |
Die Adressdateien werden kontinuierlich aktualisiert und überarbeitet. Greven ist um sorgfältige Pflege
bemüht. Greven übernimmt jedoch keine Gewährleistung und Haftung für die Verfügbarkeit des Verzeichnisdienstes,
die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der enthaltenen Informationen (insbesondere postalische
Richtigkeit von Anschriftenmerkmalen und vollständige Branchenabdeckung), noch dafür, dass die für den
Verzeichnisdienst genutzte Hard- und Software zu jeder Zeit fehlerfrei arbeitet oder dass etwaige Fehler in der
Hard- oder Software korrigiert werden.
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| 7.3 |
Greven übernimmt ferner keine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung des Verzeichnisdienstes
bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Eine Eignung des Verzeichnisses zu bestimmten Zwecken ist nicht
vorausgesetzt und wird weder geschuldet noch zugesichert.
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| 7.4 |
Bei entgeltlichem Bezug von Adressen, des Info-Abo-Services oder öffentlichen Ausschreibungen der
Ausschreibungsdatenbank gelten ergänzend folgende Bedingungen:
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7.4.1 |
Greven leistet Gewähr dafür, dass Greven berechtigt ist, dem Nutzer/Besteller die Adressen zu überlassen,
die dem Nutzer/Besteller zur Verfügung gestellten Datenträger zum Zeitpunkt der Lieferung nicht defekt sind
und dass bei Datenträgerversand die Daten zum Zeitpunkt der Lieferung ordnungsgemäß auf dem Datenträger
gespeichert sind.
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7.4.2 |
Der Besteller/Nutzer hat die gelieferten Daten - unabhängig von dem zeitlich geplanten Einsatz der
Daten - unverzüglich bei Erhalt zu überprüfen und Greven offenkundige Mängel unverzüglich, spätestens 14 Tage
nach Lieferung oder Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich anzuzeigen. Bei Überschreiten der vorstehenden Fristen oder bei nicht ordnungsgemäßer Wartung,
Speicherung, Benutzung, Behandlung, Verarbeitung oder Beschädigung der gelieferten Daten bestehen keine
Gewährleistungsansprüche.
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7.4.3 |
Bei berechtigten und rechtzeitig angezeigten Mängeln leistet Greven nach eigener Wahl Nacherfüllung oder
Ersatzlieferung auf seine Kosten. Leistet Greven nicht innerhalb angemessener Frist Nacherfüllung oder
Ersatzlieferung oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung/Ersatzlieferung zwei Mal fehl, kann der
Besteller/Nutzer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
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7.4.4 |
Greven übernimmt keine Gewährleistung für die in der Ausschreibungsdatenbank hinterlegten öffentlichen
Ausschreibungen und deren Bekanntmachungstexte. Greven haftet nicht für die Korrektheit der Inhalte in Form
der öffentlichen Angaben, Daten und Informationen. Des weiteren übernimmt Greven keine Gewährleistung über
den Bestand öffentlicher Ausschreibungen. Diese können von der jeweiligen Vergabestelle zurückgenommen oder
verschoben werden. Greven haftet weder für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte der öffentlichen
Ausschreibungen noch ist Greven verantwortlich für den Inhalt dieser aus externen Quellen, nicht von Greven
stammenden Angaben.
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7.4.5 |
Ferner hat Greven keinen Einfluss auf die Entscheidung der jeweiligen Vergabestelle zur Vergabe des
öffentlichen Auftrags und gibt keinerlei Garantien über die Entscheidung zu Gunsten des Nutzers ab. Der
Verlag ist insbesondere kein Erfüllungsgehilfe der Vergabestelle; ob das Vergabeverfahren richtig ausgewählt
und / oder durchgeführt wird, liegt nicht im Einflussbereich des Verlags. Die Veröffentlichung durch Greven
stellt keine veröffentlichung gem. der Vergabevorschriften dar.
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| 7.5 |
Für unmittelbare und/oder mittelbare Schäden einschließlich Folgeschäden des Bestellers/Nutzers und/oder
Dritter, unabhängig davon, ob sie aus Verzug, Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei
Vertragsschluss, Gewährleistung oder unerlaubter Handlung hergeleitet werden, haftet Greven nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführer oder leitenden Angestellten; ist der Besteller/Nutzer
Verbraucher, haftet Greven auch für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Erfüllungsgehilfen.
Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Greven
auch für einfache Fahrlässigkeit, wobei die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den
typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haftet Greven
insoweit, als die Zusicherung gerade bezweckte, den Besteller/Nutzer gegen den eingetretenen Schaden zu
schützen.
Für Schäden, die ihre Ursache in der von Dritten zur Verfügung gestellten Telekommunikationsinfrastruktur
haben, sowie für Schäden aus nicht ordnungsgemäßer Wartung, Speicherung, Benutzung, Behandlung, Verarbeitung
oder Beschädigung der gelieferten Daten ist eine Schadensersatzhaftung von Greven ausgeschlossen.
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| 7.6 |
Der Verzeichnisdienst kann Links zu anderen, nicht von Greven betriebenen Webseiten oder Quellen enthalten.
Greven kontrolliert solche Quellen und Webseiten nicht und ist für deren Verfügbarkeit und Inhalt nicht
verantwortlich oder haftbar und schließt in Bezug auf diese jegliche Haftung und Gewährleistung aus.
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8. |
Vertragslaufzeit und Kündigung Info-Abo-Service / Ausschreibungsdatenbank |
| 8.1 |
Der Vertrag über den kostenpflichtigen Zugriff auf die Ausschreibungsdatenbank sowie der Bezug des
Info-Abo-Services wird für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich
jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn es nicht von einer Vertragspartei unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ende des Kalenderjahres ordentlich gekündigt wird. Bei einem Vertragsabschluss
während eines laufenden Kalenderjahres gilt eine unterjährige Vertragslaufzeit für die bis zum Jahresende
verbleibenden Kalendermonate als vereinbart. Die Jahresvergütung für den die Ausschreibungsdatenbank sowie
den Info-Abo-Service wird entsprechend dieser unterjährigen Laufzeit reduziert.
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| 8.2 |
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Schriftform wird auch durch Abbestellung per Mail an
info@firmenhandbuch.de gewahrt.Für den Info-Abo-Service gilt die Schriftform auch mittels des unter
"Mein-Firmen-Handbuch" im Bereich "Info-Abo" integrierten Buttons "Info-Abo abbestellen" als gewahrt.
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9. |
Internet-Verfügbarkeit / Übertragungsgeschwindigkeit |
| 9.1 |
Greven ist bemüht die Webapplikation www.firmenhandbuch.de 24 Stunden täglich an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen. Eine ständige Verfügbarkeit des Verzeichnisses wird von Greven nicht geschuldet. Insbesondere bei vorübergehenden Unterbrechungen der Internet-Veröffentlichung aufgrund üblicher Wartungsarbeiten, Störungen des Internets aus dem Verantwortungsbereich fremder Providern oder fremder Netzbetreiber bzw. Leistungsanbieter sowie in Fällen höherer Gewalt (z.B. Rechnerausfall, Streik, Stromausfall etc.) besteht keine Leistungs- und Veröffentlichungspflicht von Greven für das Firmen-Handbuch.
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| 9.2 |
Greven ist berechtigt, den Zugang zum Internet-Server und seinen Leistungen zeitweilig sperren, sofern dies die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Nutzung, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes oder gespeicherter Daten dies erfordern.
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| 9.3 |
Dem Kunden ist bekannt, dass Greven das Übertragen einer bestimmten Übertragungskapazität und/oder -geschwindigkeit bei der Übermittlung von Daten zu und/oder von dem Internet-Server nicht zusichert.
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| 9.4 |
Greven ist jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen den jeweils bestehenden Aufbau, das Konzept sowie die grafische und optische Gestaltung des Internetportals www.firmenhandbuch.de zu ändern.
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10. |
Gesetzlicher Datenschutz und Benachrichtigung gemäß Bundesdatenschutzgesetz |
| 10.1 |
Der Nutzer/Besteller ist verpflichtet, bei jeder Nutzung des Verzeichnisdienstes oder Teilen hiervon,
insbesondere bei entgeltlicher Nutzung der Services "Adressen bestellen", "Info-Abo" und "Ausschreibungsdatenbank",
die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten.
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| 10.2 |
Der Nutzer/Besteller, seine Mitarbeiter und Beauftragten werden hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz
darüber benachrichtigt, dass Greven seine vollständige Anschrift sowie weitere, auftragsspezifische und für
die Auftragsabwicklung erforderliche Daten in maschinenlesbarer Form in automatisierten Dateien speichert und
für die Aufgaben, die sich aus der jeweiligen Nutzung ergeben, maschinell verarbeitet. |
11. |
Schlussbestimmungen |
| 11.1 |
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Köln. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland - unter Ausschluss des EU-/UN-Kaufrechtes.
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| 11.2 |
Ist der Nutzer/Besteller Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so ist Gerichtsstand - auch für Klagen im Urkunden- oder Wechselprozess - der jeweilige Sitz
von Greven oder nach Wahl von Greven jeder andere gesetzliche Gerichtsstand. Dies gilt ebenso, falls der
Nutzer/Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach
Vertragsschluss ins Ausland verlegt.
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| 11.3 |
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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